Der rechtskräftige Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung (07.02.2007) ermöglicht eine maximale bauliche Nutzung:
Grundflächenzahl GFZ: 0,8
Gebäudehöhe GH: 25 m (Ausnahmen sind erlaubt)
Baumassenzahl BMZ: 10,0
Bauweise: a (Hallen >50 m sind erlaubt)
Der Bebauungsplan legt flächenspezifische, maximal zulässige Schallleistungspegel für Tages- und Nachtzeiten fest. Während der Lärmpegel tagsüber in allen Teilflächen gleich ist, ist der nächtlich erlaubte Lärmpegel nach außen gestaffelt:
- tagsüber 60 dB (A)
- nachts gestaffelt 45 – 60 dB (A)
Das Gelände liegt in der Trinkwasserschutzzone IIIb (niedrigste Schutzkategorie) und unterliegt den damit verbundenen Vorschriften. Vorbereitende Abstimmungen mit den Fachbehörden erfolgten bereits!
Eingriffsbezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind bereits abgestimmt und können ohne Konflikte auf den zur Verfügung stehenden Abstandsflächen mit den ebenfalls zur Verfügung stehenden verschulbaren Bäumen realisiert werden.